BFH-Vorlage an EuGH: 5 % Pauschale, § 12 UmwStG
Der Beitrag erläutert die aktuelle unionsrechtliche Prüfung der 5 % Pauschale nach § 12 UmwStG, die bei grenzüberschreitenden…
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Laufende Finanzbuchhaltung für Unternehmen. Die Buchhaltung ist die Grundlage für alles Weitere: Wenn sie stimmt, sind Jahresabschluss und Auswertungen keine Überraschung mehr – und Sie haben monatlich Zahlen, mit denen Sie arbeiten können.
Feste Termine für Übergabe und Auswertung, jeden Monat gleich. Nach Bereichen, Standorten oder Projekten gegliedert.
Voranmeldungen laufen, ohne dass Sie daran denken müssen. Was unterjährig stimmt, muss am Jahresende nicht korrigiert werden.
Ausgangslage
Je später die Unterlagen, desto weniger wert ist die Auswertung.
Ein Standardrahmen bildet Ihr Geschäft selten sinnvoll ab.
Wechselnde Zuständigkeiten kosten bei jeder Rückfrage Zeit.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
Aktuelles
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