Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
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Die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen läuft bei uns über spezialisierte Lohn-Partner, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Für Sie bleibt es aus einer Hand: ein fester Ansprechpartner in der Kanzlei, und die Abrechnung ist mit Ihrer Buchhaltung und den steuerlichen Auswertungen verzahnt.
Sie klären Lohnfragen über die Kanzlei – nicht über mehrere getrennte Dienstleister. Die Lohndaten fließen sauber in Finanzbuchhaltung und Auswertungen ein.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden über unsere Lohn-Partner korrekt behandelt. Bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir Sie und stimmen uns mit dem Lohn-Partner ab.
Ausgangslage
Liegen Abrechnung und Buchhaltung an zwei Stellen, gehen Informationen und Fristen leicht verloren.
Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudium – die Grenzen sind eng.
Firmenwagen, Zuschüsse und Gutscheine sind abrechnungsrelevant.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
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