Personal

Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen läuft bei uns über spezialisierte Lohn-Partner, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Für Sie bleibt es aus einer Hand: ein fester Ansprechpartner in der Kanzlei, und die Abrechnung ist mit Ihrer Buchhaltung und den steuerlichen Auswertungen verzahnt.

Olga Fidelsberger, Steuerberaterin und Inhaberin der Steuerkanzlei Fidelsberger
Olga Fidelsberger Steuerberaterin · Inhaberin der Kanzlei 030 715 90 30 kontakt@stb-fidelsberger.de

Was Sie davon haben

Sie klären Lohnfragen über die Kanzlei – nicht über mehrere getrennte Dienstleister. Die Lohndaten fließen sauber in Finanzbuchhaltung und Auswertungen ein.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden über unsere Lohn-Partner korrekt behandelt. Bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir Sie und stimmen uns mit dem Lohn-Partner ab.

Ausgangslage

Was in der Abrechnung teuer wird

Lohn und Buchhaltung getrennt

Liegen Abrechnung und Buchhaltung an zwei Stellen, gehen Informationen und Fristen leicht verloren.

Falsche Einstufung

Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudium – die Grenzen sind eng.

Sachbezüge übersehen

Firmenwagen, Zuschüsse und Gutscheine sind abrechnungsrelevant.

Was wir übernehmen

  • Koordination der monatlichen Abrechnung mit unseren Lohn-Partnern
  • Übergabe der Lohndaten in Ihre Finanzbuchhaltung
  • Zentraler Ansprechpartner für Rückfragen zur Abrechnung
  • Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Auswertungen zu Personalkosten
  • Jetzt anrufen 030 715 90 30
Smartphone mit einer digitalen Oberfläche zum Übermitteln von Steuerunterlagen

Ihre Steuerunterlagen digital bei uns

Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.

  • Belege direkt fotografieren
  • Unterlagen digital übermitteln
  • Alles jederzeit im Blick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Kanzlei ab?

Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.

Welche Unterlagen brauchen Sie zu Beginn?

Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.

Muss ich meine Belege noch ausdrucken?

Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.

Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?

Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.

Was kostet die Betreuung?

Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.

In welchen Sprachen können wir sprechen?

Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Was passiert, wenn eine Frist knapp wird?

Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.