- Startseite
- Branchen
- Immobilien & Bauwirtschaft
Immobilienwirtschaft
Steuerberater für Immobilien und Bauwirtschaft
Steuerliche Beratung für Immobilienunternehmen, Investoren und Betriebe der Bauwirtschaft – von der Vermietung über die Projektentwicklung bis zur Bestandshaltung. Bei Immobilien entscheidet die Struktur, wie viel vom Ertrag bleibt: Rechtsform, Objektgesellschaften und der Zeitpunkt einer Übertragung wirken oft über Jahrzehnte. Bauunternehmen und Architekturbüros bringen eigene Fragen mit – von der Bauabzugsteuer bis zur Bewertung unfertiger Leistungen zum Jahresabschluss.
Was Sie davon haben
Privat, GmbH oder vermögensverwaltende Gesellschaft – die Entscheidung wirkt jahrzehntelang. Auswertungen je Objekt statt einer Summe über alle Immobilien.
Haltefristen, Abschreibungen und Nachweispflichten sauber dokumentiert. Schenkung und Nachfolge lassen sich nur im Voraus gestalten.
Wen wir in Immobilien und Bauwirtschaft betreuen
- Private und gewerbliche Vermieter
- Immobilienbesitzer und -investoren
- Bauträger
- Architekturbüros
- Bauunternehmen
Typische Situationen
Wo es bei Immobilien teuer wird
Falsche Struktur
Was beim ersten Objekt einfach war, wird beim vierten zum Problem.
Gewerblicher Grundstückshandel
Mehrere Verkäufe innerhalb weniger Jahre können die steuerliche Einordnung kippen.
Unklare Zuordnung
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten – die Abgrenzung entscheidet über den Sofortabzug.
Was wir übernehmen
- Objektbezogene Buchhaltung und Auswertungen
- Jahresabschluss für vermögensverwaltende und gewerbliche Gesellschaften
- Beratung zur Rechtsform vor Ankauf
- Begleitung bei Verkauf, Übertragung und Nachfolge
- Abstimmung mit Notar, Bank und Verwaltung
-
Jetzt anrufen
030 715 90 30
Rechtsform und Struktur
Ob privates Mietobjekt, vermögensverwaltende GmbH oder Bauträger-Holding mit mehreren Projektgesellschaften – die passende Struktur entscheidet oft über die Steuerlast.
Ihre Steuerunterlagen digital bei uns
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
- Belege direkt fotografieren
- Unterlagen digital übermitteln
- Alles jederzeit im Blick
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Kanzlei ab?
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Welche Unterlagen brauchen Sie zu Beginn?
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Muss ich meine Belege noch ausdrucken?
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Was kostet die Betreuung?
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
In welchen Sprachen können wir sprechen?
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Was passiert, wenn eine Frist knapp wird?
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.