Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
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Steuerliche Beratung für Immobilienunternehmen, Investoren und Betriebe der Bauwirtschaft – von der Vermietung über die Projektentwicklung bis zur Bestandshaltung. Bei Immobilien entscheidet die Struktur, wie viel vom Ertrag bleibt: Rechtsform, Objektgesellschaften und der Zeitpunkt einer Übertragung wirken oft über Jahrzehnte. Bauunternehmen und Architekturbüros bringen eigene Fragen mit – von der Bauabzugsteuer bis zur Bewertung unfertiger Leistungen zum Jahresabschluss.
Privat, GmbH oder vermögensverwaltende Gesellschaft – die Entscheidung wirkt jahrzehntelang. Auswertungen je Objekt statt einer Summe über alle Immobilien.
Haltefristen, Abschreibungen und Nachweispflichten sauber dokumentiert. Schenkung und Nachfolge lassen sich nur im Voraus gestalten.
Typische Situationen
Was beim ersten Objekt einfach war, wird beim vierten zum Problem.
Mehrere Verkäufe innerhalb weniger Jahre können die steuerliche Einordnung kippen.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten – die Abgrenzung entscheidet über den Sofortabzug.
Rechtsform und Struktur
Ob privates Mietobjekt, vermögensverwaltende GmbH oder Bauträger-Holding mit mehreren Projektgesellschaften – die passende Struktur entscheidet oft über die Steuerlast.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
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