BFH-Vorlage an EuGH: 5 % Pauschale, § 12 UmwStG
Der Beitrag erläutert die aktuelle unionsrechtliche Prüfung der 5 % Pauschale nach § 12 UmwStG, die bei grenzüberschreitenden…
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Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung. Eine Übergabe braucht Vorlauf: Im Jahr der Übergabe ist steuerliche Gestaltung kaum noch möglich, mit einigen Jahren Vorlauf dagegen sehr wohl.
Wir arbeiten mit einem Horizont von Jahren, nicht Wochen. Übertragung, Verkauf oder Beteiligung – jeweils mit Zahlen.
Versorgung und Unternehmenswert sind zwei verschiedene Fragen. Wir arbeiten mit Notar, Rechtsberatung und Bank zusammen.
Ausgangslage
Fristen bei Übertragungen laufen über Jahre – sie lassen sich nicht abkürzen.
Solange offen ist, wer übernimmt, lässt sich wenig gestalten.
Was ohne die Inhaberin nicht funktioniert, ist schwer übertragbar.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
Aktuelles
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