Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
Beitrag lesen →Bildung und Weiterbildung
Steuerliche Beratung für Sprachschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträger. Ob Unterricht umsatzsteuerfrei bleibt, hängt an Bescheinigungen, am Vertragsverhältnis der Lehrkräfte und daran, wer die Leistung erbringt – und diese Punkte entscheiden sich lange vor der ersten Prüfung. Wir klären die Einordnung, richten die Buchhaltung darauf aus und begleiten Träger auch bei öffentlicher Förderung.
Die Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG verlangt Nachweise – wir prüfen, welche Ihre Einrichtung braucht. Der Unterschied zwischen Honorarvertrag und Anstellung wird in der Prüfung teuer.
Zuschüsse und geförderte Maßnahmen gehören getrennt erfasst. Satzung, Mittelverwendung und Rücklagen müssen zusammenpassen.
Typische Situationen
Ohne die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bleibt die Steuerbefreiung offen.
Neben dem begünstigten Unterricht laufen Prüfungsgebühren, Material und Verpflegung.
Bei gemeinnützigen Trägern entscheidet die Zuordnung über die Steuerlast.
Rechtsform und Struktur
Ob als eingetragener Verein, gGmbH oder gewerbliche Bildungseinrichtung – wir beraten Sie auch zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
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