Bildung und Weiterbildung

Steuerberater für Bildungseinrichtungen

Steuerliche Beratung für Sprachschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträger. Ob Unterricht umsatzsteuerfrei bleibt, hängt an Bescheinigungen, am Vertragsverhältnis der Lehrkräfte und daran, wer die Leistung erbringt – und diese Punkte entscheiden sich lange vor der ersten Prüfung. Wir klären die Einordnung, richten die Buchhaltung darauf aus und begleiten Träger auch bei öffentlicher Förderung.

Olga Fidelsberger, Steuerberaterin und Inhaberin der Steuerkanzlei Fidelsberger
Olga Fidelsberger Steuerberaterin · Inhaberin der Kanzlei 030 715 90 30 kontakt@stb-fidelsberger.de

Was Sie davon haben

Die Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG verlangt Nachweise – wir prüfen, welche Ihre Einrichtung braucht. Der Unterschied zwischen Honorarvertrag und Anstellung wird in der Prüfung teuer.

Zuschüsse und geförderte Maßnahmen gehören getrennt erfasst. Satzung, Mittelverwendung und Rücklagen müssen zusammenpassen.

Wen wir im Bildungsbereich betreuen

  • Sprachschulen
  • Fach- und Berufsfachschulen
  • Umschulungs- und Weiterbildungsträger
  • Ausbildungseinrichtungen für Fachberufe zum Beispiel Pflegeausbildung

Typische Situationen

Woran es bei Bildungsträgern häufig hängt

Fehlende Bescheinigung

Ohne die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bleibt die Steuerbefreiung offen.

Gemischte Angebote

Neben dem begünstigten Unterricht laufen Prüfungsgebühren, Material und Verpflegung.

Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Bei gemeinnützigen Trägern entscheidet die Zuordnung über die Steuerlast.

Was wir übernehmen

  • Prüfung und Begleitung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG
  • Finanzbuchhaltung mit Trennung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Jahresabschluss, Steuererklärungen und Nachweise zur Gemeinnützigkeit
  • Beurteilung von Honorarkräften und Lohnabrechnung – über unsere Lohn-Partner
  • Beratung bei Gründung, Rechtsformwahl und Fördermitteln
  • Jetzt anrufen 030 715 90 30

Rechtsform und Struktur

Ob als eingetragener Verein, gGmbH oder gewerbliche Bildungseinrichtung – wir beraten Sie auch zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.

Smartphone mit einer digitalen Oberfläche zum Übermitteln von Steuerunterlagen

Ihre Steuerunterlagen digital bei uns

Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.

  • Belege direkt fotografieren
  • Unterlagen digital übermitteln
  • Alles jederzeit im Blick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Kanzlei ab?

Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.

Welche Unterlagen brauchen Sie zu Beginn?

Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.

Muss ich meine Belege noch ausdrucken?

Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.

Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?

Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.

Was kostet die Betreuung?

Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.

In welchen Sprachen können wir sprechen?

Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Was passiert, wenn eine Frist knapp wird?

Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.