Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
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Steuerliche Beratung für Praxen, Medizinische Versorgungszentren und kleinere Kliniken. In Heilberufen verläuft die Grenze zwischen umsatzsteuerfreier Heilbehandlung und steuerpflichtiger Zusatzleistung oft mitten durch das eigene Angebot – und sie verschiebt sich mit jeder neuen Leistung, jeder Anstellung und jeder Beteiligung. Wir klären die Abgrenzung und richten Buchhaltung und Auswertungen darauf aus.
Heilbehandlung, Zusatzleistung und Warenverkauf werden unterschiedlich behandelt. Auswertungen nach Leistungsbereichen, Standorten oder Behandlern statt einer Summe für alles.
Kaufpreis, Finanzierung und Rechtsform hängen steuerlich zusammen. Angestellte Behandler, Aushilfen und freie Mitarbeit sind steuerlich nicht dasselbe.
Typische Situationen
Individuelle Gesundheitsleistungen, Verkäufe und Vermietungen laufen über dieselbe Kasse wie die Heilbehandlung.
Aus der Einzelpraxis wird eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ – ohne dass die Buchhaltung mitwächst.
Geräte, Umbau und Praxisübernahme binden Liquidität über Jahre.
Rechtsform und Struktur
Von der freiberuflichen Einzelpraxis bis zur Praxisgemeinschaft in GmbH-Struktur – wir begleiten Heilmittelerbringer durch Gründung, Zulassung und laufende Beratung.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
Aktuelles
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