Pflegebranche

Steuerberater für Pflegeunternehmen

Steuerliche Beratung für ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen und Intensivpflege. Diese Bereiche rechnen unterschiedlich ab – bei der Umsatzsteuer, bei den Zuschlägen in der Lohnabrechnung und bei der Frage, welche Zahlen ein einzelner Standort liefern muss. Wir kennen diese Fragen aus der laufenden Betreuung und richten Buchhaltung und Auswertungen darauf aus.

Olga Fidelsberger, Steuerberaterin und Inhaberin der Steuerkanzlei Fidelsberger
Olga Fidelsberger Steuerberaterin · Inhaberin der Kanzlei 030 715 90 30 kontakt@stb-fidelsberger.de

Was Sie davon haben

Pflegeleistungen, Zusatzleistungen und haushaltsnahe Dienste werden unterschiedlich behandelt. Schichtmodelle, Nacht- und Feiertagszuschläge, Springerdienste – über unsere Lohn-Partner korrekt abgerechnet.

Zahlen nach Standorten, Touren oder Leistungsarten statt einer Summe für alles. Unterlagen und Nachweise strukturiert, bevor eine Prüfung ansteht.

Wen wir in der Pflegebranche betreuen

  • Ambulante Pflegedienste
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime
  • Ambulante Intensivpflege
  • Betreuungsdienste
  • Rettungsdienste
  • Hersteller von Pflegehilfsmitteln Verbrauchsmittel, Prothesen, Rollstühle und weitere Hilfsmittel

Typische Situationen

Woran es in der Pflege häufig hängt

Abgrenzungsfragen

Welche Leistung ist umsatzsteuerfrei, welche nicht? Die Grenze verläuft oft mitten durch ein Angebot.

Personalkosten als Hauptposten

Bei hoher Personalquote schlägt jeder Abrechnungsfehler unmittelbar auf das Ergebnis durch.

Wachstum ohne Zahlenbasis

Ein zweiter Standort wird eröffnet, ohne dass die Auswertung ihn getrennt abbildet.

Was wir übernehmen

  • Finanzbuchhaltung mit Kostenstellen je Standort oder Tour
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Zuschlägen – koordiniert über unsere Lohn-Partner
  • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
  • Begleitung von Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen
  • Beratung bei Gründung, Übernahme oder zweitem Standort
  • Jetzt anrufen 030 715 90 30

Rechtsform und Struktur

Ob als Einzelunternehmen, gGmbH, GmbH oder im Verbund mehrerer Standorte einer Holding – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten von Pflegebetrieben in jeder Rechtsform.

Smartphone mit einer digitalen Oberfläche zum Übermitteln von Steuerunterlagen

Ihre Steuerunterlagen digital bei uns

Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.

  • Belege direkt fotografieren
  • Unterlagen digital übermitteln
  • Alles jederzeit im Blick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Kanzlei ab?

Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.

Welche Unterlagen brauchen Sie zu Beginn?

Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.

Muss ich meine Belege noch ausdrucken?

Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.

Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?

Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.

Was kostet die Betreuung?

Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.

In welchen Sprachen können wir sprechen?

Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Was passiert, wenn eine Frist knapp wird?

Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.