Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
Beitrag lesen →Personenbeförderung und Transport
Steuerliche Beratung für Taxi- und Mietwagenunternehmen, Kurierdienste und Transportbetriebe. In der Personenbeförderung sind die Margen eng und die Aufzeichnungspflichten streng: Kassenführung und Taxameter, Abrechnungen über Vermittlungsplattformen, Spesen und die Frage, ob eine Fahrerin oder ein Fahrer angestellt oder selbstständig ist. Wir richten Buchhaltung und Auswertungen so aus, dass jedes Fahrzeug sichtbar bleibt.
Kosten je Fahrzeug statt einer Sammelposition – so wird sichtbar, was sich rechnet. Verpflegungsmehraufwand korrekt abgerechnet, ohne Nachzahlungen in der Prüfung.
Nachweise und Verträge so geordnet, dass sie einer Prüfung standhalten. Leasing, Reparaturen und Vorauszahlungen kommen selten gleichmäßig.
Typische Situationen
Tankquittungen und Mautbelege erreichen die Buchhaltung oft erst Wochen später.
Taxameter, Aufzeichnungen und Bargeld sind ein fester Prüfungsschwerpunkt.
Fest eingebundene Subunternehmer sind ein wiederkehrendes Prüfungsthema.
Ohne Kostenzuordnung je Fahrzeug oder Tour bleibt unklar, welche Aufträge tragen.
Rechtsform und Struktur
Vom Einzelfahrer bis zum Fuhrparkbetrieb mit mehreren Fahrzeugen und Fahrern in GmbH-Struktur – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten der Personenbeförderung.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
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