Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant
Steuerliche Regeln für Pflegedienste 2026 – kompakt & praxisrelevant Spezielle steuerliche Vorschriften bei Pflegediensten…
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Steuerplanung und Steueroptimierung für Unternehmen. Steuern lassen sich nur im Voraus gestalten: Wer das Jahr abschließt, kann nur noch erklären, was passiert ist – wir rechnen vorher, solange sich noch etwas ändern lässt.
Hochrechnung im laufenden Jahr, solange sich noch etwas ändern lässt. Investition, Ausschüttung oder Gehalt – die Wirkung wird vorher sichtbar.
Damit Liquidität nicht unnötig gebunden ist. Wir gestalten innerhalb der Regeln und benennen Risiken offen.
Ausgangslage
Wer im Mai die Zahlen des Vorjahres sieht, plant nichts mehr.
Eine Maßnahme kann an anderer Stelle mehr kosten als sie spart.
Gestaltung, die niemand erklären kann, ist keine gute Gestaltung.
Belege fotografieren, Unterlagen sicher übermitteln und alles an einem Ort im Blick behalten – bequem per Smartphone.
Häufige Fragen
Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an und übernehmen die Buchhaltungsdaten. Der Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Jahreswechsel ist er am einfachsten.
Für das erste Gespräch: nichts. Für die Übernahme benötigen wir den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Buchhaltungsdaten und die Zugangsdaten zum Finanzamt. Wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Nein. Belege können digital eingereicht werden. Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten, ist das ebenfalls möglich – wir richten uns nach Ihrem Betrieb.
Ja. Die Zusammenarbeit funktioniert ortsunabhängig. Termine finden in der Kanzlei oder digital statt, je nachdem, was besser passt.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor wir beginnen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Unsere Vergütung orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Komplexität Ihres Falls – nicht am gesetzlichen Mindestsatz der Steuerberatervergütungsverordnung.
Das erste Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist für Sie kostenfrei. Es dient dazu, Ihr Anliegen und den möglichen Umfang zu klären.
Diese Website ist auf Deutsch, Englisch, Russisch und Polnisch verfügbar. In welchen Sprachen eine laufende Betreuung möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig. Wenn Unterlagen fehlen, sagen wir das früh genug, damit noch Zeit bleibt.
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